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2019: Thematik der Planung, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen

Prüfung von Ölabscheidanlagen (Alt & Neu) auf Dichtheit im eingebauten Zustand.

Allgemein:

Grundsätzlich werden zur Zeit Anlagen dieser Art gemäß ÖNorm B2503 geprüft und auch bewertet; sowie erfolgen Prüfungen und Bewertungen gemäß ergänzender Behörden-Bescheid-Auflagen.

 

Aus Erfahrung kommt es speziell bei der Festlegung bzw. „der Sicht“ des Prüfdruckes/ der Prüfwasser-spiegel-Höhe zu unterschiedlichen Ansätzen. Ebenfalls ist der zulässige Wasserverlust von erheblicher Bedeutung. Die Bewertung ob Dicht oder Undicht (mit Entscheidungsregel) kann vom Prüfer oder der zuständigen Behörde erfolgen. Eine Vorbenetzung vor der Prüfung muss bei neuen Anlagen erfolgen.

Als extra genannter wichtiger Punkt für die Prüfung ist die Zugänglichkeit zu sämtlichen Zu- bzw. Abläufen. Derzeit sind diese für die Prüfung zu verschließende Rohrdurchführungen meist fix mit Einbauteilen abgedeckt (verschraubt). Für Prüfung und Wartung entstehen enorme Aufwendungen bei der Schaffung der Zugänglichkeit.

 

Somit gibt es 5 maßgebliche Punkte zu regeln:

 

-        Prüfdruck/ Prüfwasserspeigel – Höhe (Füllhöhe) ev. in Verbindung mit Rückstauhöhen oder

         Rohrdurchführungen + Genauigkeit

-        Der zulässige spezifische Wasserverlust

-        Die Bewertung der Prüfung durch die Prüffirma oder durch die Behörde

-        Zugänglichkeit der Zu- und Abläufe für Wartung und Prüfung

-        Vorbenetzung muss bei neuen Bauwerken erfolgen

 

Im folgenden Bild ist der Ruhezustand dargestellt. Das ist nicht der Betriebszustand, da kein Zulauf erfolgt. Maximaler Zulauf = Vollfüllung Zulaufrohr = maximaler Betriebszustand

 

 

Im nächsten Bild wird die Prüfung mit Füllung mit maximal Betrieb nach Vollzulauf dargestellt.

 

Im folgenden Bild wird die Prüfung nach Vorgabe bis in den Deckenbereich dargestellt. Hier wird nach Neubau der gesamte Bauwerkzustand überprüft. Der Eigentümer und die Behörde erhalten den Nachweis, dass das Bauwerk entsprechend den Anforderungen der "Wasserdichtheit" errichtet wurde.

Eine Überprüfung bis GOK wäre je nach Ausführung auch möglich.

Ist die Abscheideranlage so ausgeführt dass diese auch nach dem Neubau für Wartung und Prüfung mit Rohrverschlüssen (Dichtkissen) abgedichtet werden kann, so empfehle ich immer ein Prüfung mit möglichst hoher Wasserfüllung. Somit erhöht sich durch Nachweis der Dichtheit die Rechtssicherheit gegenüber WRG § , Behörden -bescheiden bzw. -vorgaben. Im Falle von Umweltschäden ist der Nachweis einer fortlaufenden Dichtheitsprüfung des gesamten Bauwerkes sowie aller Anlagenteile Basis für die "positive" Abwicklung von Versicherungsfällen.

 

 

 

 

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