Achtung! Sollten Prüfer mehrmals genannt sein, so handelt es sich dabei um unterschiedliche Prüfbereiche mit unterschiedlichen Berechtigungszeiträumen.
Wir behalten uns Irrtümer jeglicher Art vor. Im Zusammenhang mit der Vergleichs- und Eignungsprüfung ist nur der original Prüfbericht rechtsverbindlich!